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Gesetzliche Regelungen

Verehrte Kunden,

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in Bezug auf die politische Lage / Gesetzgebung und dem neuen Gebäudeenergiegesetz, möchten wir Sie über folgende Dinge informieren.

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Der Gesetzgeber verlangt nach §74 Abs. 11 GEG, das wir Sie über folgende Punkte (bei Vertragsabschluss) schriftlich belehren:

 

1. Information über mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung im Gemeindegebiet, in dem das Objekt gelegen ist, in dem die Heizung eingebaut werden soll.

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2. Kostenrisiken durch CO2- und Brennstoffpreise

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3. Grüne-Brennstoff-Quote ab 2029

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Doch was bedeutet das Alles ?

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Zu 1.

Gemeinden, Kommunen und Städte über 100.000 Einwohner, haben bis zu 01.06.2026 Zeit, der Bundesnetzagentur zu melden, wie die zukünftige Wärmeplanung eben jener Gemeinde aussehen soll.

Als Beispiel: Fernwärmenetz(e)

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Kommunen, Gemeinden und Städte unter 100.000 Einwohner, haben bis zum 01.06.2028 Zeit.

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Sollte diese Kommune, Gemeinde, oder Stadt keine Wärmeplanung bis zum 01.06.2026, bzw. 01.06.2028 vorlegen, z.B. mangels Möglichkeiten, zu hohe Kosten, etc., tritt die 65%-Anteilige regenerative Energiequote in Kraft. Das bedeutet, dass im Falle einer neu einzubauenden Heizung, der regenerative Anteil der Wärmeenergie 65% betragen MUSS. 

 

Wie ist das zu bewerkstelligen ? 

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In diesem Falle bleiben zur Zeit nur die gleichermaßen geliebte und gehasste Wärmepumpe, Biomasseheizungen, oder Hybridanlagen. 

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Zu 2.

Kostensteigerungen durch CO2- und Brennstoffpreiserhöhungen, finden nicht aufgrund von Mangel und Verfügbarkeit statt, sondern sind einfach politisch gewollt. 

Bis wohin dieses Spiel getrieben wird, können wir alle nur raten.

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Zu 3. 

ab dem 01.01.2029 tritt die sogenannte "grüne Brennstoffquote" in Kraft. Was bedeutet das ?

Es wird Bioheizöl geben, dem ein 30%iger Bioanteil beigemischt wird. Ähnlich dem E10-Kraftstoff an der Tankstelle. Auch wie bei manchen Autos, vertragen nicht alle Ölheizungen dieses Heizöl.

Unsere WOLF-Heizungen die wir seit dem 01.01.2024 verbauen, sind in der Lage auch dieses Heizöl zu verarbeiten. Die Typenbezeichnung der Kessel bekommen eine Zusatzbezeichnung.

 

Vorher: z.B. COB 2-15 // Jetzt: COB 2-15 B30

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Ölbrennwertgeräte ohne B30-Typisierung, vertragen kein Bioheizöl

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Natürlich wird es auch weiterhin normales Heizöl geben, allerdings ist die Preisentwicklung bis dato unbekannt.

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Sie können sich darauf verlassen, dass alle ab dem 01.01.2024 verbauten Ölbrennwertkessel, Bio 30-tauglich sind. Wir verkaufen / verbauen keine alte Lagerware !

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Persönliches Statement:

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Wir, die Firma CAE Haustechnik sind wie alle anderen, zutiefst bestürzt und verärgert, dass in die Wärmeversorgung der Bürger, seitens der Politik derart massiv eingegriffen wird.

Es findet geradezu eine Bevormundung der Bürger durch, im Verhältnis gesehen, einige Wenige statt. Umweltschutz ist das Eine. Auch wir sind gemäß unserem Motto, für den Umweltschutz.

Aber diesen Klimawahn(sinn) können wir nicht mittragen.

Diese Situation ist allerdings zur Zeit nicht zu ändern. Sie können sich aber sicher sein, dass wir Ihnen helfen wo wir können. 

Wenn Sie uns fragen, wo denn heizungstechnisch "die Reise hingeht", müssen wir Ihnen ehrlich antworten, dass wir das nicht wissen. Niemand weiß das. 

Wir sind auch überzeugt, dass die Politik nicht mal selber weiß, was sie da angerichtet hat. Geschweige denn, wie das umgesetzt werden soll. 

Gemeinden, die wir vor dem Einbau einer Heizungsanlage anfragen, wie denn die zukünftige Wärmeplanung aussieht, in deren Bezirk, bekommen wir IMMER die gleiche Antwort:

"Wir wissen es nicht"

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